|
Ein Kreisverkehr ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur unscharf definiert. Dem Gesetz nach ist er also eine (annähernd) kreisförmige, aber ansonsten ganz normale Fahrbahn.
Mit nur einer Ausnahme: Bei fast jedem Kreisverkehr wird der Rechtsvorrang durch entsprechende Beschilderung aufgehoben. Das heißt: Durch das Verkehrszeichen „Vorrang geben“ muß der Einfahrende warten. Und wer sich bereits im Kreisel befindet, hat Vorrang. Diese Regelung gilt jedoch – trotz EU – nicht in allen Ländern Europa.
|
Wir trauern um Otto Burghart
Unser langjähriger Chefredakteur, Kollege und Freund Otto Burghart ist vollkommen unerwartet verstorben. Das hilft Helfern helfen Eine Rettungskarte kann dazu beitragen, eingeklemmte Opfer um entscheidende Minuten schneller zu bergen. Runde um Runde Die Spielregeln im Kreisverkehr. Wie man ihn optimal nutzt. Und welche Hoppalas man so findet. Restwerte fallen deutlich Der Preisverfall bei Gebrauchten bringt niedrigere Restwerte für Leasing-Kunden, die das Auto nicht übernehmen. Profis am Werk Vor dem Pickerl -Termin – Gas geben und scharf bremsen. Kooperation ÖSV setzt auf ÖAMTC-Flugrettung |