September 2000
Schießen und vernadern
Immer mehr Gemeinden wollen Privatsheriffs für Tempomessungen einsetzen.
 
Roland Fibich

"Ich kaufe mir einen Kreisverkehr und mache mich selbstständig!"

Bilder: Jürgen König

Mit 90 Sachen brettelt der Sportwagenfahrer durch die Tempo-30-Zone. Doch der Rowdie rechnet nicht mit den neuen Hilfstruppen des Bürgermeisters. Dort, wo noch nie geblitzt wurde, wird jetzt ein Beweisfoto des schnellen Sünders geschossen, was ihn mehrere Tausender und den Führerschein kosten wird. Oder doch nicht? Unser Raser kennt jemand von den mit Radargeräten bewaffneten „Sheriffs“. Als Gegenleistung für ein reichlich bemessenes Trinkgeld gelangt die Anzeige nie zur Behörde.

Alles keine Erfindung. Im deutschen Ludwigshafen kassierten Radar-Kontrolleure der Stadt zwei Jahre lang Schmiergelder von Tempo-sündern, die um ihren Führerschein bangten. Ein Gericht sah es jetzt als erwiesen an, daß das Radar-Team in die eigene Tasche gewirtschaftet hat.

Druck der leeren Kassen. Die negativen Erfahrungen, die man in unserem Nachbarland macht, stoßen jedoch hierzulande auf taube Ohren. Unter dem Druck leerer Kassen überlegen immer mehr Gemeinden – vor allem in Niederösterreich – Privatfirmen einzusetzen, die auf Gemeindestraßen Radar- und Lasermessungen durchführen. Der Hintergrund: Die Einnahmen bleiben in diesem Fall bei der Gemeinde.

Den Anfang in NÖ macht Leobersdorf südlich von Wien. Hier soll eine Tempo-30-Straße von einer Privatfirma überwacht werden. Die Beweismittel werden anschließend an die Behörde gesendet, die Lenkererhebungen und Anzeigen zuschickt. In einigen Gemeinden in der Steiermark existiert seit geraumer Zeit eine Art „Privat-Sheriff-Wanderzirkus“. In anderen Gemeinden werden ähnliche Überlegungen angestellt. Wobei es nur um Messungen auf Gemeindestraßen geht, Bundes- und Landesstraßen bleiben weiterhin unter Aufsicht der Exekutive.

„Vernaderung, Bespitzelung.“ Sogleich nach Bekanntwerden der Pläne gehen im Online-Forum, das der Club zu diesem Thema einrichtete, die Wogen hoch. „Gute Idee. Endlich ist der allgemeine Startschuß zur Selbstjustiz gefallen“, meint einer der Chatter. „Wieso so negativ“ der prompte Konter, „die Polizei kassiert doch auch nur dort, wo es lukrativ ist! Von Vorbeugung keine Spur.“ Peter O. mailt: „Ich kaufe mir einen Kreisverlehr (es blinkt ja kaum jemand beim Verlassen) und eine Überholspur (permanentes Linksfahren) und mache mich selbständig.“ Franz M. macht sich Gedanken über die praktische Abwicklung: „Es wird für die Angestellten natürlich Provisionen geben, wie wir das schon von den Parksheriffs kennen.“ „Zeno“ mailt: „Es ist eine Frechheit, wenn der Staat Bespitzelungen zwischen Bürgern fördert.“ Nur ein einziger Gast im Club-Chatroom bricht eine Lanze für die Privat-Sheriffs: „Am lautesten und unsachlichsten protestieren die, die nicht im mindesten dazu bereit sind, sich an Gesetze wie etwa Tempolimits zu halten.“

Politisch ein „heißes Eisen“. Die Aufregung im autofahrenden Volk steht in erstaunlichem Gegensatz zur politischen Zurückhaltung. „Privat-Sheriffs“ sind ein heißes Eisen, das sich niemand so recht anzurühren traut. „Wenn es rechtlich in Ordnung ist, dann steht dem nichts entgegen“, tönt es nichtssagend aus dem für die Sicherheit auf Österreichs Straßen verantwortlichen Innenministerium. Auf diesen oder einen ähnlichen Standpunkt ziehen sich auch bisher das Land Niederösterreich – jeder darf jeden jederzeit anzeigen – und die Bürgermeister der „privatisierungswilligen“ Gemeinden zurück.

Exekutive: „Absurd“. Keine große Begeisterung herrscht hingegen bei der Exekutive selbst. „Das ist absurd, da geht es ja nur mehr ums Geldkassieren und nicht um die Verkehrssicherheit“, zitiert der Kurier einen „erfahrenen“ Verkehrsgendarm aus Niederösterreich. Tatsächlich bemühen sich Polizei und Gendarmerie seit einiger Zeit, vom Image der Abkassierer wegzu- kommen. Der gebetsmühlenartig immer wieder auch vom Club erhobenen Forderung, besonders Unfallstellen zu überwachen, soll mehr als in der Vergangenheit entsprochen werden.

ÖAMTC: Verkehrssicherheit geht vor. Hier haken auch die Verkehrsjuristen des Clubs mit ihrer Kritik ein. „Die Erfahrung zeigt, daß die sofortige Anhaltung und Belehrung eines Temposünders mit eventuell anschließender Strafe die besten Erfolge für die Verkehrssicherheit bringt. Auch die sichtbare Präsenz der Exekutive auf den Straßen verringert nachweislich die Unfallzahlen“, sagt Chefjurist Dr. Hugo Haupfleisch. Außerdem ist die Privatisierung in diesem Fall umständlich und teuer. Es können keine Straf- oder Anonymverfügungen versendet werden, sondern jeder angebliche Sünder muß eine Ladung zur Stellungnahme erhalten, bevor eine Strafe ausgesprochen werden kann. Vom Club kommt daher auch ein klares „Nein“ zu den Freizeitpolizisten. Sie seien kein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und würden Österreichs internationalen Ruf als „Abzockerland“ weiter nähren. Die Verkehrsüberwachung müsse eine hoheitliche Kernaufgabe der Behörden und des Staates sein.

„Privat-Sheriffs“ sind rechtswidrig. Die heiße Debatte könnte allerdings schon rasch eine überraschende Wendung nehmen. Nach Ansicht der ÖAMTC-Juristen ist die private Verkehrsüberwachung in den Gemeinden nämlich auch schlicht und einfach rechtswidrig. Haupfleisch: „Zuständig für die Überwachung der straßenpolizeilichen Vorschriften ist nicht die Gemeinde, sondern die Bezirkshauptmannschaft. Die Landesregierung kann laut § 94 StVO die Kompetenzen für die Verkehrsüberwachung nur dann an Gemeinden übertragen, wenn diese über einen eigenen Gemeindewachkörper verfügt, also zum Beispiel über eine Stadtpolizei wie Baden bei Wien. Da viele Gemeinden also nicht zuständig sind, können sie auch niemanden mit der Verkehrsüberwachung betrauen. Somit steht die Haltung des amtlichen Österreich in Bund und Land gegenüber den „Privat-Sheriffs“ – „wenn rechtlich ok, dann insgesamt ok“ – auf ziemlich wackeligen Beinen.

Haupfleisch klipp und klar: „Die Landesregierung hat als Aufsichtsbehörde die Pflicht, den Einsatz einer privaten Firma für Aufgaben der Verkehrspolizei zu untersagen.“

In jedem Fall hat eine private Radarmessung Konsequenzen für den betroffenen Autofahrer. Denn die Behörde muß eben jeder privaten Anzeige – von Hinz, Kunz oder einem „Privat-Sheriff“ – nachgehen und bei entsprechender Beweislage auch die vorgesehenen Strafen aussprechen und kassieren.

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